WAS BEDEUTET
«2-PHASEN-WEITERAUSBILDUNG»
Seit dem 1. Dezember 2005 gilt: «Wer erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreicht, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für 3 Jahre auf Probe.»
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Führerausweis auf Probe. Nach dem Besuch der Weiterbildung Innerhalb der ersten 12 Monate nach bestandener Prüfung, erhalten Sie nach drei Jahren einen unbefristeten Ausweis. Bei einem Entzug des Führerausweises während der drei Jahre, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Der zweite Entzug führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Zum neuen Gesuch muss ein verkehrspsychologisches Gutachten beigelegt werden. Wer die Weiterbildung nicht absolviert, bekommt keinen unbefristeten Führerausweis und kann beim Fahren ohne einen neuen Lernfahrausweis bestraft werden.